FAQ
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die im Zusammenhang mit Webcraft Zeiterfassung am häufigsten gestellt werden. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet sein, freue ich mich über eine Nachricht.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Nein. Webcraft Zeiterfassung ist monatlich kündbar. Es entstehen ausschließlich Kosten für den jeweils laufenden Monat — ohne Mindestlaufzeit oder automatische Vertragsverlängerung.
Gibt es eine Setup-Gebühr?
Nein. Die Einrichtung ist kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen. Es fallen ausschließlich die monatlichen Tarifgebühren an.
Was passiert nach den 30 Tagen Testphase?
Wenn Sie nach 30 Tagen weitermachen möchten, geht Ihre Testumgebung in eine reguläre Nutzung über — Sie wählen den Tarif, der zu Ihrer Mitarbeiterzahl passt, und alle bereits erfassten Daten bleiben erhalten. Möchten Sie nicht weitermachen, endet die Testphase automatisch und es entstehen keine Kosten.
Wie wird der passende Tarif ermittelt?
Maßgeblich ist die Anzahl der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Die Staffeln: 1–10 Mitarbeiter (29 €), 11–25 (59 €), 26–50 (99 €), 51–100 (179 €). Bei mehr als 100 Mitarbeitern erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Kann ich zwischen Tarifen wechseln?
Ja, jederzeit. Bei einer Veränderung der Mitarbeiterzahl wird der Tarif zum Folgemonat angepasst — eine kurze Nachricht genügt. Es bestehen keine Bindung an einen bestimmten Tarif und keine Wechselgebühren.
Wie lange dauert die Einrichtung?
In der Regel weniger als 24 Stunden. Nach Eingang der Onboarding-Daten wird die persönliche Instanz aufgesetzt, mit den Firmendaten konfiguriert und steht anschließend produktiv zur Verfügung. Mitarbeiter erhalten per E-Mail ihre Zugangsdaten und können sofort mit der Erfassung beginnen.
Brauchen Mitarbeiter eine Schulung?
Nein. Die Oberfläche ist bewusst minimalistisch gehalten — Stempeln erfolgt mit einem Klick, die Wochenübersicht ist selbsterklärend. Erfahrungsgemäß sind Mitarbeiter nach wenigen Minuten produktiv. Für Vorgesetzte und Administratoren steht ein Online-Benutzerhandbuch bereit, das alle erweiterten Funktionen Schritt für Schritt erklärt.
Funktioniert die Webcraft Zeiterfassung auch auf dem Smartphone?
Ja. Die Oberfläche ist vollständig responsiv und passt sich automatisch an Bildschirmgrößen von Smartphones, Tablets und Desktop-Browsern an. Alle Funktionen — Stempeln, Einträge bearbeiten, Abwesenheiten erfassen, PDF-Export — stehen mobil im gleichen Umfang zur Verfügung wie am Schreibtisch.
Muss eine App installiert werden?
Nein. Die Webcraft Zeiterfassung läuft vollständig im Webbrowser. Es muss nichts heruntergeladen, installiert oder aus einem App-Store bezogen werden. Der Aufruf erfolgt über die personalisierte URL (z. B. ihrunternehmen.webcraft-zeiterfassung.de), die sich auf jedem Gerät als Lesezeichen oder Startbildschirm-Verknüpfung speichern lässt.
Erfüllt die Webcraft Zeiterfassung die Anforderungen des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung?
Ja. Das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 verpflichtet Arbeitgeber, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Die Webcraft Zeiterfassung erfüllt diese Anforderungen vollständig: jede Arbeitszeit wird minutengenau erfasst, manipulationssicher gespeichert und ist für berechtigte Personen jederzeit einsehbar.
Was bedeutet „audit-sicher"?
Audit-sicher bedeutet, dass erfasste Arbeitszeiten nachträglich nicht unbemerkt verändert werden können. Jede Änderung an Einträgen — durch den Mitarbeiter selbst oder durch Vorgesetzte — wird mit Zeitstempel, Bearbeiter und ursprünglichem Wert protokolliert. Bei Prüfungen durch Zoll, Finanzamt oder Steuerberater steht ein vollständiges Änderungsprotokoll zur Verfügung.
Ist die Webcraft Zeiterfassung DSGVO-konform?
Ja. Server stehen ausschließlich in Deutschland, es findet kein Tracking durch Drittanbieter statt. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inklusive technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOMs) wird zum Vertragsbeginn bereitgestellt.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
Nach Kündigung können sämtliche Daten als vollständiger Datenexport bereitgestellt werden — in einem maschinenlesbaren Format (CSV, PDF). Anschließend werden alle Daten gemäß DSGVO-Vorgaben innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende vollständig und unwiderruflich gelöscht. Eine Bestätigung der Löschung wird auf Wunsch schriftlich übermittelt.
Welche Lohnabrechnungs-Software wird unterstützt?
Standardmäßig ist ein DATEV-Export integriert, der die monatlichen Arbeitszeitdaten in dem von Lohnbüros und Steuerberatern erwarteten Format bereitstellt. Darüber hinaus lassen sich die Daten als CSV exportieren und können so in alle gängigen Lohn- und Gehaltsabrechnungssysteme (Lexware, Sage, sevDesk, BMD, Personio u. a.) übernommen werden.
Ihre Frage nicht dabei?
Schreiben Sie mir — ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Alternativ können Sie die Webcraft Zeiterfassung auch direkt 30 Tage kostenlos testen.
