AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Bereitstellung und den Betrieb von Webcraft Zeiterfassung durch Webcraft Solutions, Waldwinkel 6, 31199 Diekholzen (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Webcraft Zeiterfassung als webbasierte Anwendung zur Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten über das Internet bereit und betreibt diese für die Dauer des Vertrags. Die Bereitstellung erfolgt als eigene Instanz unter einer Subdomain des Auftragnehmers.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in ihrer bei Vertragsschluss geltenden Fassung sowie aus der gebuchten Paketstufe. Individualvereinbarungen bleiben möglich; sie gehen den vorliegenden AGB vor.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weise des Betriebs, insbesondere die eingesetzte Technik, die Serverumgebung und den Zeitpunkt von Aktualisierungen, nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte technische Ausgestaltung besteht nicht, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang gewahrt bleibt.
2.5 Eine bestimmte Verfügbarkeit der Anwendung wird nicht zugesagt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete Mit- oder Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.2 Der Auftraggeber ist für die Inhalte verantwortlich, die er und die von ihm angelegten Nutzer in der Anwendung verarbeiten. Er stellt sicher, dass die Nutzung im Einklang mit den für ihn geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassenen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisübersicht für die gebuchte Paketstufe. Für die Stufe „Individuell“ wird die Vergütung gesondert vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist ein monatlicher Paketpreis und im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat zu entrichten. Die Abrechnung beginnt mit dem Vertragsschluss.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Rechnung per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.4 Wechselt der Auftraggeber während der Laufzeit in eine höhere Paketstufe, wird die Differenz anteilig für den laufenden Abrechnungsmonat nachberechnet. Bei einem Wechsel in eine niedrigere Paketstufe erfolgt keine anteilige Erstattung.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütung erfolgt nicht.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftraggeber kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst über die in der Anwendung vorgesehenen Ausgabefunktionen sichern. Der Zugang zur Anwendung besteht bis zum Ende der Laufzeit. Eine darüber hinausgehende Herausgabe der Daten durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet.
6.4 Dreißig Tage nach Vertragsende werden die Instanz des Auftraggebers, die zugehörige Subdomain und sämtliche Sicherungen gelöscht. Auf Verlangen bestätigt der Auftragnehmer die Löschung in Textform. Mit der Löschung entfällt auch die Möglichkeit, bereits erzeugte Zeitnachweise über die öffentliche Prüfseite auf ihre Echtheit zu prüfen. Ausgenommen von der Löschung sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
7.3 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Informationen zur Verbraucherschlichtung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.
Stand: August 2026
